AGB`s

Allgemeine Geschäftsbedingungen

I. Vertragsabschluss

  1. Der Käufer ist bei nicht vorrätiger Ware und bei einem finanzierten Kauf an die Bestellung (Vertragsangebot) drei Wochen gebunden.
  2. Mit Ablauf dieser Frist kommt der Vertrag zustande, wenn der Verkäufer das Vertragsangebot nicht vorher schriftlich abgelehnt hat.
  3. Abweichend von Ziff. 2. kommt der Vertrag schon vor Ablauf der Dreiwochenfrist zustande, wenn
    • der Vertrag beiderseits unterschrieben wird, oder
    • der Verkäufer schriftlich die Annahme der Bestellung (des Vertragsangebots) erklärt oder
    • der Verkäufer Vorauszahlungen auf den Kaufpreis annimmt

II. Preise

    1. Die Preise sind Festpreise einschließlich Mehrwertsteuer.

III. Änderungsvorbehalt

  1. Serienmäßig hergestellte Möbel werden nach Muster oder Abbildung verkauft.
  2. Es besteht kein Anspruch auf Lieferung der Ausstellungsstücke, es sei denn, dass bei Vertragsabschluss eine anderweitige Vereinbarung erfolgt ist.
  3. Handelsübliche und für den Käufer zumutbare Farb- und Maserungsabweichungen bei Holzoberflächen bleiben vorbehalten.
  4. Ebenso bleiben handelsübliche und für den Käufer zumutbare Abweichungen bei Leder und Textilien (z.B. Möbel- und Dekorationsstoffen) vorbehalten hinsichtlich geringfügiger Abweichungen in der Ausführung gegenüber Leder- und Stoffmustern, insbesondere im Farbton.
  5. Auch handelsübliche und für den Käufer zumutbare Abweichungen von Maßdaten bleiben vorbehalten.

IV. Lieferfrist

  1. Falls der Verkäufer die vereinbarte Lieferfrist nicht einhalten kann, hat der Käufer eine angemessene Nachlieferfrist – beginnend vom Tage des Eingangs der schriftlichen oder mündlichen Inverzugsetzung durch den Käufer, oder im Fall kalendermäßig bestimmter Lieferfrist mit deren Ablauf – zu gewähren. Liefert der Verkäufer bis zum Ablauf der gesetzten Nachlieferfrist nicht, kann der Käufer vom Vertrag zurücktreten.
  2. Vom Verkäufer nicht zu vertretende Störungen im Geschäftsbetrieb des Verkäufers oder bei dessen Vorlieferanten, insbesondere Arbeitsausstände und rechtmäßige Aussperrungen sowie Fälle höherer Gewalt, die auf einem unvorhersehbaren und unverschuldeten Ereignis beruhen, verlängern die Lieferzeit entsprechend. Zum Rücktritt ist der Käufer nur berechtigt, wenn er in diesen Fällen nach Ablauf der vereinbarten Lieferfrist die Lieferung schriftlich anmahnt und diese dann nicht innerhalb einer zu setzenden angemessenen Nachfrist nach Eingang des Mahnschreibens des Käufers beim Verkäufer an den Käufer erfolgt. Im Falle kalendermäßig bestimmter Lieferfrist beginnt mit deren Ablauf die zu setzende Nachfrist.
  3. Die gesetzlichen Bestimmungen zum Schadenersatz statt der Leistung bleiben unberührt.

V. Eigentumsvorbehalt

  1. (1) Die Ware bleibt bis zur vollständigen Erfüllung aller Verbindlichkeiten aus diesem Vertragsverhältnis Eigentum des Verkäufers.
    (2) Der Käufer verpflichtet sich, das Eigentum des Verkäufers auch dann entsprechend zu wahren, wenn die gelieferten Waren nicht unmittelbar für den Käufer, sondern für Dritte bestimmt sind, und hat den Empfänger auf diesen Eigentumsvorbehalt ausdrücklich hinzuweisen.
  2. Jeder Standortwechsel und Eingriffe Dritter, insbesondere Pfändungen, sind dem Verkäufer unverzüglich schriftlich mitzuteilen, bei Pfändungen unter Beifügung des Pfändungsprotokolls.
  3. Im Fall der Nichteinhaltung der in den Ziffern 1. (2) und 2. festgelegten Verpflichtungen des Käufers hat der Verkäufer das Recht, vom Vertrag zurückzutreten und die Ware heraus zu verlangen.

VI. Abnahmeverzug

  1. Wenn der Käufer nach Ablauf einer ihm schriftlich zu setzenden angemessenen Nachfrist unter Androhung, nach fruchtlosem Fristablauf vom Vertrag zurückzutreten oder Schadenersatz statt der Leistung zu verlangen, stillschweigt oder die Zahlung und/oder die Abnahme ausdrücklich verweigert, bleibt der Anspruch des Verkäufers auf Vertragserfüllung bestehen. Stattdessen kann er vom Vertrag zurücktreten und/oder Schadenersatz statt der Leistung nach Maßgabe der Ziff. 3. verlangen.
  2. (1) Soweit der Verzug des Käufers länger als einen Monat dauert, hat der Käufer anfallende Lagerkosten zu zahlen.
    (2) Der Verkäufer kann sich zur Lagerung auch einer Spedition bedienen.
  3. (1.) Als Schadenersatz statt der Leistung bei Verzug des Käufers gemäß Ziff. 1 kann der Verkäufer 25 % des Kaufpreises ohne Abzüge fordern, sofern der Käufer nicht nachweist, dass ein Schaden überhaupt nicht oder nicht in Höhe der Pauschale entstanden ist.
    (2) Im Falle besonders hoher Schäden, wie z.B. bei Sonderanfertigungen, bleibt dem Verkäufer vorbehalten, an Stelle der Schadenersatzpauschale in Abs. (1) einen nachgewiesenen höheren Schaden geltend zu machen.

VII. Rücktritt

    1. Der Verkäufer braucht nicht zu liefern, wenn der Hersteller die Produktion der bestellten Ware eingestellt hat oder Fälle höherer Gewalt vorliegen, sofern diese Umstände erst nach Vertragsabschluss eingetreten sind, zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht vorhersehbar waren und der Verkäufer die Nichtbelieferung nicht zu vertreten hat und er ferner nachweist, sich vergeblich um Beschaffung gleichartiger Ware bemüht zu haben. Über die genannten Umstände hat der Verkäufer den Käufer unverzüglich zu benachrichtigen.

VIII. Warenrücknahme

    1. Da es sich um gebrauchte Möbel handelt keine Rücknahme.

IX. Gerichtsstand und Erfüllungsort

  1. Für Gerichtsstand und Erfüllungsort gelten grundsätzlich die gesetzlichen Regelungen der Zivilprozessordnung bzw. des Bürgerlichen Gesetzbuches.
  2. Wenn der Käufer keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, ist Erfüllungsort und Gerichtsstand der Hauptsitz des Verkäufers.